Ambulante Senioren- und Krankenbetreuung

DABROWSKA GMBH

Antragstellung

Information an Patienten/Kunden, Angehörige
zur Antragstellung bei der Pflegekasse und Behörde

Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen:

1. Bei der Kranken- bzw. Pflegekasse telefonisch den Antrag bestellen.

2. Antrag ausfüllen und wählen zwischen

  • Geldleistung = Pflege durch Angehörige/Bekannte
  • Sachleistung = Pflege durch Pflegedienst
  • Kombinationsleistung = Geld- und Sachleistung

3. Die Pflegekasse bestätigt den Eingang des Antrages

4. Der Medizinische Dienst (MDK) der Pflegekasse kündigt den Besuch eines Gutachters/einer Gutachterin an. Diese/r ermittelt während des .Besuches  den Grad der Pflegebedürftigkeit. Diagnosen, Krankenhausberichte, Arztberichte usw. bereithalten.

5. Das Gutachten wird über den MDK an die Pflegekasse geleitet. Diese entscheidet über die Pflegegrade und teilt diese dem Antragsteller mit.

PflegegradGeldleistung
(ambulant)
Sachleistung
(ambulant)
Entlastungbeitrag
1125,00 €
2316 €689,00 €125,00 €
3545,00 €1.298,00 €125,00 €
4728,00 €1.612,00 €125,00 €
5901,00 €1.995,00 €125,00 €

6. Die Leistungen der Pflegeversicherung werden in Punkten (1 punkt = € 0,049) und Leistungskomplexen zuzüglich der Wegepauschale (€ 2,94 bzw. € 1,47) abgerechnet.

  • Am Wochenende und an Feiertagen wird ein 10% Aufschlag auf die Leistung berechnet.
  • Ab dem 01.02.2014 ist jeder Pflegekunde in Hamburg verpflichtet eine Ausbildungsumlage von 4,64% auf die gesamte Pflegerechnung zu zahlen. Das Geld wird vom Pflegedienst an die Stadt Hamburg gezahlt.

Kostenübernahme durch das Grundsicherungsamt:

Sollte der Leistungsnehmer (Antragstellen) nicht in der Lage sein, die Hilfen, die über die Sachleistung der Pflegekasse hinausgehen, selbst zu bezahlen, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Behörde zu stellen. Die Kosten werden übernommen, wenn:

bei alleinlebenden Personen das monatliche Einkommen niedriger ist als € 690,- zuzüglich der Kaltmiete ist. Ersparnisse dürfen nicht über € 2.600,- liegen, plus € 750,- für Anschaffungen.
bei Ehepaaren das monatliche Einkommen niedriger ist als € 690,- zuzüglich € 242,- + Kaltmiete. Ersparnisse dürfen nicht über € 3.214,- liegen, plus € 1.500,- für Anschaffungen.

Für den Antrag beim Grundsicherungsamt muß entweder der Ablehnungs- oder Einstufungsbescheid der Pflegekasse vorliegen.

Für die Beantragung von Leistungen beim Grundsicherungsamt benötigen Sie:

  • Personalausweis
  • Vollmacht, falls der Antragsteller vertreten wird
    ggf. Personalien des Ehegatten und der Kinder sowie deren Adressen (ggf. frühere Ehen, Scheidungsurteile)
  • Nachweise über Einkommen, z.B. letzter Renten- und Wohnbescheid
  • Nachweise über Vermögen, z.B. Sparbücher, Wertpapierdepot
  • bei Haus und / oder Wohnungseigentum: Grundbuchauszug und Nachweise über laufende Belastungen
  • Ihre Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Mietvertrag bzw. letztes Mieterhöhungsschreiben und Nachweis über Heizkosten
  • Belege über Versicherungen, z.B. Hausrat, Haftpflicht, Lebensversicherung, Sterbekasse
  • ggf. Bescheid der Pflegeversicherung
  • ggf. Bescheinigung über Schwerbehinderung

Qualitätsprüfung: MDK Nord

Unsere Kunden haben uns mit der Note
„Sehr gut“ bewertet.

Kontakt – Mehrsprachig

Tel.: 040 / 696 20 13
Fax: 040 / 696 414 31
Notfall-Tel.: 040 / 696 20 13
Mail: info@ask-dabrowska.de

Bürozeiten

Bürozeiten
Montag – Freitag
10.00 – 15.00 Uhr

Ambulante Senioren- und Krankenbetreuung | Impressum | Datenschutz